Wählen
Rechtsgrundlage
Vor dem Wählen festlegen, worauf die Verarbeitung gestützt wird und wozu. Der Eintrag hängt an genau diesem Gespräch und bleibt stehen; eine Korrektur wird daneben gebucht, nicht darüber (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Zweck oder berechtigtes Interesse muss ausgefüllt sein.
Was am Telefon außerdem gilt – § 201 StGB, § 3 TDDDG, § 7 UWG, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
Gespräche
0Kein laufendes Gespräch.
Hörmischung
Nur für das eigene Ohr: Die Gegenstelle hört nichts davon, und Mitschnitte entstehen weiterhin unbearbeitet in Asterisk. Bei zwei Gesprächen gleichzeitig hilft es, sie auf verschiedene Ohren zu legen – dann versteht man beide.
Kein Gesprächston im Browser. Sobald die Nebenstelle einen Anruf annimmt, erscheint hier ein Kanalzug.
Klangbearbeitung
–Die Werte gelten für diesen Browser und werden lokal gespeichert; der Server sieht sie nicht.
Abläufe
Verlauf
Noch keine Anrufe.
Noch keine Mitschnitte.
Browser-Nebenstelle
unbekanntWird geprüft…
Das Mikrofonsignal geht unbearbeitet hinaus: keine Rauschunterdrückung, keine Pegelautomatik. Was am eigenen Ohr passiert, steuert das Klangwerk und bleibt für die Gegenseite unhörbar.